Die Vereins Rechtslage

In Österreich gibt es unterschiedliche Regelungen bezüglich unseres Sportgeräts die auch mit dem technischen Aufbau zusammenhängen. Die von den meisten Airsoftspielern genutzten AEGs (Automatic Electric Guns - für Erläuterungen zu Begriffen und Technik, kann sich in der Sparte "Ausrüstung" näher informiert werden) fallen beispielsweise als Spielzeug unter das Lebensmittelgesetz und die gesetzliche Lage schreibt vor, dass diese mit einer Energie von mehr als 0,07 Joule und einem Kaliber von 6mm ab einem Mindestalter von 18 Jahren frei zu erwerben sind.

Ähnliches gilt für GBBs (Gas-BlowBacks) und NBBs (Non-BlowBacks), welche durch ihren Antrieb mittels Propan- oder CO2-Gas unter das WaffG 1996 fallen, jedoch gleich Luftdruck- oder sportlichen Kleinkalibergewehren ebenfalls ab 18 Jahren frei zu erwerben und zu besitzen sind.

Jegliche Anwendung von unserem Sportgerät die nicht gegen ein Gesetz verstößt ist gemäß §1 des Strafgesetzbuches erlaubt, daher ist auch die Ausübung des Sportes genehmigt, sofern sie auf einem abgegrenzten Gelände stattfinden und der Besitzer damit einverstanden ist. Auch auf die Bestimmungen von Veranstaltungs- sowie Vereinsgesetz wird natürlich eingegangen und jede Veranstaltung ist rechtlich durch den Verein gedeckt.

Durch ihr sehr ähnliches Aussehen mit echten Waffen besteht natürlich Verwechslungsgefahr. Daher sind alle Besitzer von Airsofts zu einem möglichst gewissenhaften Umgang mit diesen angehalten. Falls offensichtlich sein sollte, dass ein Mitglied durch sein Verhalten ein Risiko für sich und andere Spieler darstellt, muss dieser mit einer Sperre oder einem Ausschluss aus dem Verein rechnen.

 

 

 

Haftungsauschluss

Airsoftveranstaltungen sind körperliche Betätigungen, bei denen man sich dem Risiko von Verletzungen aussetzt wie bei fast jeder anderen Sportart auch. Der „Airsoft Sport Verein Ennstal" kurz ASV-E, wird alle im Rahmen liegenden, möglichen, Maßnahmen treffen um für die Sicherheit der Spieler zu sorgen. Es liegt aber in der Natur einer solchen Veranstaltung, dass das ASV-E Organisations-Team nicht in der Lage ist alle Eventualitäten vorherzusehen, und dass einige Risiken und Folgen in der Verantwortung der Spieler bleiben müssen.

 

Das Spielgelände wird vom Sicherheitsausschuss mit den Teilnehmern vor dem Spiel abgegangen und auf Gefahrenquellen untersucht bzw. hingewiesen. Das ASV-E Team kann trotz dieser Maßnahmen keinerlei Garantie für die Beschaffenheit des Geländes übernehmen. Es obliegt jedem Spieler selbst, entsprechende Vorsicht walten zu lassen!

 

Juristische Belange gegen den Verein (Schmerzensgeld, Schadenersatz, o.ä.) sind nicht zulässig. Die Endverantwortung für die Bewegungen am Spielfeld trägt jeder Spieler selbst.

 

Das ASV-E Team kann für keinerlei Verletzungen die von der Beschaffenheit des Geländes herrühren zur Verantwortung gezogen werden.

Es ist für jeden Spieler Pflicht aufgrund der Art der Veranstaltung nur mit festem Schuhwerk (Schuhe müssen über den Knöchel reichen) sowie Augenschutz wie z.B.: geprüften Schutzbrillen oder sogenannten „Full Face Masken" teilzunehmen, nur letzterer bietet umfassenden Schutz für das Gesicht.

 

Des Weiteren empfiehlt sich das Tragen von Handschuhen sowie ausreichend schutzbietender Kleidung. Alle davon abweichenden Bekleidungen bieten nur unzureichenden Schutz und können mitunter zu Verletzungen führen. Die richtige Bekleidung obliegt jedem Spieler selbst! Wir stehen gerne jedem Spieler beratend zur Seite was die Wahl der Bekleidung betrifft. Der ASV-E übernimmt aber keinerlei Verantwortung für die Sicherheit der Spieler. Auch in diesem Punkt ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

 

Die Verwendung von Softguns birgt in sich ebenfalls eine Gefahr für alle Teilnehmer!

Aufgrund dessen werden nur Softguns zugelassen, bei denen die Mündungsgeschwindigkeit des Geschosses die folgenden Werte nicht überschreitet:

 

Vollautomatische AEG 400 FPS 5% Toleranz
Repetierer (Sniper) 550 FPS keine Toleranz
GBB (Backup) 400 FPS keine Toleranz

 

Des Weiteren gelten halbautomatische AEG’s nicht als Sniper-Rifles und sind somit an die Leistungsgrenze der vollautomatischen AEG’s gebunden.

Die fps-Limits beziehen sich auf 0,2g Standardmunition und müssen bei schwereren BB’s (0,25; 0,28; etc) entsprechend der Energie umgerechnet werden!

 

Das Risiko von Verletzungen ist unter solchen Verhältnissen fast schon gleich Null, auf unbedeckte Hautstellen angewendet können aber auch damit noch Verletzungen entstehen. Jeder Spieler nimmt zur Kenntnis, dass er das Restrisiko selbst trägt und auch in diesem Punkt der ASV-E keinerlei Verantwortung für den Einzelfall trägt.

 

Die oben aufgelisteten Punkte zeigen nur einige der möglichen Gefahrenquellen auf. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass er auch für alle anderen nicht genannten Gefahren alleine das Risiko trägt.

 

Der ASV-E wird als Veranstalter vor jedem Spiel eine genaue mündliche Belehrung über Gefahren und deren Vermeidung abhalten. Jeder Spieler hat diese Belehrung und die ausdrückliche Zustimmung, dass er/sie unter den genannten Umständen das volle Risiko selbst übernimmt, schriftlich mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Jeder Spieler hat das Recht, unverzüglich nach der Belehrung unter Rückerstattung der vollen Anmeldegebühr vom Spiel zurückzutreten.

 

 

 

Sicherheit im Spiel

Sicherheit ist einer der wichtigsten Aspekte in Airsoft um jegliche Verletzung der Spieler und Außenstehender zu vermeiden. Da es sich bei Airsoft um keine Kontaktsportart handelt ist das Verletzungsrisiko extrem gering, was auch die Erfahrung der letzten Jahre beweist mit einer Verletzungsrate die weit unter jeder gängigen Sportart liegt. Airsoft kann als sehr sicherer Sport eingestuft werden, da bei ausreichendem Schutz der empfindlichen Körperstellen Verletzungen nur durch Eigenverschulden möglich sind.


Obwohl die Sportgeräte im Wesentlichen ungefährlich sind, besteht doch eine hohe Verletzungsgefahr bei Treffer auf Augen und Ohren  und können schwere dauerhafte Schäden mit sich bringen. Daher ist oberstes Ziel das Schützen dieser Körperstellen und folglich ist nicht nur das Schießen auf den Kopf zu vermeiden, sondern es herrscht auch eine ausnahmslose Brillenpflicht während aller Spielhandlungen einer Veranstaltung in den dafür bestimmten Zonen (Spielfeld & Neutraler Zone). Lediglich in der Safezone ist das Abnehmen der Brille gestattet, wobei selbst hier dieses nicht zu empfehlen ist, da sich stets eine Kugel aus dem Spielfeld verirren kann oder sich ein Mitspieler nicht an die Sicherheitsbestimmungen oder Teilnahmebedingungen hält.

Zum Schutz von Augen und Ohren empfiehlt sich eine Fullface Maske, da diese sowohl Augen als auch Ohren gegen alle Treffer auf den Kopf schützt. Es sind jedoch normale Airsoft-Schutzbrillen ausreichend, solange diese die nötigen Eigenschaften haben. Sie muss mit dem Gesicht gut abschließen, um zu verhindern, dass eine Kugel auch seitlich in die Brille gelangen kann. 


Wie die Spieler ihren restlichen Körper schützen liegt in ihrem eigenen Ermessen. Der Verein empfiehlt hierbei dicke - langärmlige Kleidung, Handschuhe, Kopfschutz und feste hohe Schuhe.

 

 

 

Verhaltensregeln

1. Trefferregelung/Fair Play

Ein Treffer bedeutet grundsätzlich das Ausscheiden. Wenn man getroffen ist, gibt man dies laut zu erkennen (Ruf: „HIT!“; engl. für: getroffen) und begibt sich mit erhobenen Händen zur Security-Zone. Querschläger sowie Treffer am Sportgerät müssen nicht als Treffer gewertet werden (können aber als solcher Gezählt werden falls der getroffene Spieler dies fair findet).

Die Spieler sind verpflichtet nach bestem Wissen und Gewissen fair zu spielen und Treffer anzuerkennen und Anweisungen des Referees zu folgen.

 

2. Schussverbot

Schüsse auf den Kopf bzw. auf den Halsbereich sind generell verboten! Weiters sind Schüsse auf nicht am Spiel teilnehmende Personen, Tiere und Personen ohne geeignete Schutzbrille verboten!

 

3. Schussregel aus kurzer Distanz

Ist ein gegnerischer Spieler 3,0m und weniger von einem entfernt, ist dieser – sofern er den gegnerischen Spieler noch nicht entdeckt hat - mit dem Wort „SHOT“ zu eliminieren. Eine Schussabgabe ist wegen unnötiger Verletzungsgefahr verboten.

 

4. Sportgeräte

Erlaubt sind alle Airsoft Sportgeräte. Als Airsoft Sportgeräte gelten alle Replikaktionen von "echten Waffen", welche 6 mm Kunststoffkugeln mittels Luft- oder Gasdruck verschießen können. Darunter fallen auch die laut geltenden Österreichischen Recht legalen elektrischen Airsoft Sportgeräte (AEGs), welche den Luftdruck über einen Elektromotor erzeugen und über automatisches Dauerfeuer verfügen. Nicht als Airsoft Sportgeräte gelten, und somit nicht zugelassen sind sämtliche Sportgeräte größeren und kleineren Kalibers, sowie Farbmarkierer (Gotcha), Schreckschusswaffen und echte Waffen.

Die Sportgeräte sind gesichert und mit entfernten Akkus und Magazinen (Empfehlung: getrennte Aufbewahrung – eine sofortige Inbetriebnahme durch Dritte wird verhindert) zu transportieren.

 

5. Zusatzausrüstung

Jegliche Art von Zusatzausrüstung welche in Österreich nicht verboten ist (Zielfernrohre, Laserpointer, Tracer, Taschenlampen, Nachtsichtgeräte, u.ä.) ist generell erlaubt. Die entsprechende Ausrüstung ist den Organisatoren aber vor dem Spiel zur Kenntnis zu bringen. Die Organisatoren sind berechtigt einzelne Gegenstände zu verbieten wenn durch diese eine Gefährdung der Sicherheit der Spieler zu erwarten ist. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und ähnlichem ist grundsätzlich - außer auf Erlaubnis des Vorstandes - strengstens untersagt. Rauchbomben dürfen mit Genehmigung des Vereins (diese Gegenstände müssen dem ASV Ennstal-Vorstand vorgezeigt werden) in einzelnen Spielen eingesetzt werden.

 

6. Tragen einer Schutzbrille

Jeder Spieler ist verpflichtet während des gesamten Spieles eine geeignete Schutzbrille zu tragen. Außerdem empfiehlt der ASV Ennstal das Tragen einer schützenden Kopfbedeckung um Verletzungen im Bereich der Ohren bzw. des Hinterkopfes zu vermeiden.

 

7. Security-Zone

In diesen Arealen werden während der Spiele Taschen, Rucksäcke und sonstiges Material deponiert. Wer getroffen ist, kommt hierher zurück. Hier darf die Schutzbrille abgenommen werden. In den Security-Zonen darf nicht geschossen werden, die Waffe ist gesichert aufzubewahren. Der Lauf muss vor Betreten der neutralen Zonen geleert werden.

 

8. Spielfeld

In diesem Areal findet das eigentliche Spiel statt. Es wird vor Spielbeginn bekannt gegeben und allenfalls markiert. Das Spielfeld darf während des Spiels nicht verlassen werden! (Ausnahme: Security-Zone)

 

9. Schusszone

Geschossen werden darf nur innerhalb des Spielfeldes. Schüsse innerhalb der Security-Zone oder in Richtung Nachbargründe sind strengstens verboten!

 

10. Drogen und Alkohol

Der ASV Ennstal Vorstand hat beschlossen Alkohol und illegale Drogen aller Art vor und während dem Spiel vollständig zu verbieten. Bei Zuwiderhandlung wird der betroffene Spieler vom weiteren Spielverlauf ausgeschlossen. Rauchen ist ausschließlich in den Pausen sowie in der neutralen Zone erlaubt. Gesetzliche Verstöße werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

 

11. Haftung

Jeder Spieler nimmt zur Kenntnis, dass er selbst das volle Risiko der Veranstaltung trägt! Weder der Verein noch andere Mitspieler können für Verletzungen oder Beschädigungen belangt werden, es sei denn selbige entstanden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Der Spieler nimmt weiters zur Kenntnis, dass er für jegliche Beschädigung des Geländes oder der auf dem Gelände deponierten Ausrüstung haftbar gemacht werden kann.

 

12. Ausschluss aus Veranstaltungen

Die Organisatoren sind berechtigt jeden Spieler der gegen die oben genannten Regeln verstößt unverzüglich von der Veranstaltung auszuschließen. Der entrichtete Veranstaltungsbeitrag wird in diesem Fall einbehalten.

Alle anderen rechtlichen Konsequenzen eines Regelverstoßes bleiben von diesem Ausschluss unberührt!